Leistungen


Unser Kerngeschäft umfasst die Führerscheinklassen A, A2, B (inkl. B78 und B197), B96 und BE. 

Des Weiteren bieten wir verschiedene Kurse an, die insbesondere der Weiterbildung und Auffrischung dienen.


Führerscheinklassen

  • A

    Krafträder mit unbeschränkter Leistung. 

    Diese Führerscheinklasse schließt die Klassen A2, A1 und AM ein.


    Voraussetzung:


    • Direkteinstieg mit 24 Jahren möglich (hier ist kein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse erforderlich)
    • Beginn mit 23 1/2 Jahren
    • 20 Jahre, nach 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2
    • Beginn mit 19 1/2 Jahren

    Benötigte Unterlagen:


    • Aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten (nur bei Ersterteilung)

    Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.

  • A1

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

    Bei Erteilung der Klasse A1 beginnt schon die Probezeit.


    Diese Führerscheinklasse schließt Klasse AM ein.


    Voraussetzung:


    • Mindestalter 16 Jahre
    • Beginn mit 15 1/2 Jahren

    Benötigte Unterlagen:


    • Aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten 

    Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.

  • A2

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

    Diese Führerscheinklasse schließt die Klassen A1 und AM ein.


    Voraussetzung:


    • Mindestalter 18 Jahre
    • Beginn mit 17 1/2 Jahren

    Benötigte Unterlagen:


    • Aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten  (nur bei Ersterteilung)

    Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.

  • AM

    Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.


    Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).


    Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.


    Voraussetzung:


    • Mindestalter 15 Jahre (in S-H)
    • Beginn mit 14 1/2 Jahren

    Benötigte Unterlagen:


    • Aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten 

    Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.

  • B196

    Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.


    Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.


    Voraussetzung:


    • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
    • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben
    • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde

    Benötigte Unterlagen:


    • Aktuelles biometrisches Lichtbild

    Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.

  • B

    Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg und 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.


    Mit der Klasse B darf man mit einem Kraftfahrzeug bis 3.500 kg folgende Anhänger ziehen:

    • Anhänger bis 750 kg zG
    • Anhänger über 750 kg zG, sofern die zG der Fahrzeugkombinationen 3.500 kg nicht übersteigt

    Schließt Klasse AM und L ein.


    Voraussetzung:


    • Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre (begleitetes Fahren)
    • Beginn mit 17 1/2 Jahren oder 16 1/2 Jahren (begleitetes Fahren)

    Benötigte Unterlagen:


    • Aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten 
  • B197

    Siehe Erklärung bei Klasse B.


    Die neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.


    Zusätzlich zur regulären Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug sind 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen zu absolvieren. Anschließend findet eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen statt, dass wir dir auf einer entsprechenden Bescheinigung ausstellen.


    Mit dieser Führerscheinklasse könnt ihr auch eine vorhandene Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78) in eurem Führerschein durch die Führerscheinstelle austragen lassen. Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.


    Schließt Klasse AM und L ein.


    Voraussetzung:


    • Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre (begleitetes Fahren)
    • Beginn mit 17 1/2 Jahren oder 16 1/2 Jahren (begleitetes Fahren)

    Benötigte Unterlagen:


    • Aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten 

    Folgendes ist zu beachten:


    Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen. Bitte sprecht uns bei der Anmeldung darauf an, falls ihr anschließend Interesse an einer Erweiterungsklasse habt. Sonst könnte es passieren, dass ihr bei Klasse B die Schlüsselzahl 197 und bei Klasse BE die Schlüsselzahl 78 erhaltet.

  • B Automatik

    Eintrag der Schlüsselzahl 78


    Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg und 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.


    Mit der Klasse B darf man mit einem Kraftfahrzeug bis 3.500 kg folgende Anhänger ziehen:

    • Anhänger bis 750 kg zG
    • Anhänger über 750 kg zGm, sofern die zG der Fahrzeugkombinationen 3,5 to. nicht übersteigt

    Schließt Klasse AM und L ein.


    Voraussetzung:


    • Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre (begleitetes Fahren)
    • Beginn mit 17 1/2 Jahren oder 16 1/2 Jahren (begleitetes Fahren)

    Benötigte Unterlagen:


    • Aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten 
  • B96

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und deren Kombination die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg übersteigt, aber nicht  4.250 kg überschreitet.


    Voraussetzung:


    • Mindestalter 18 Jahre oder 17Jahre  (begleitetes Fahren) und Vorbesitz der Klasse B.
    • Beginn mit 17 1/2 Jahren oder 16 1/2 Jahren (begleitetes Fahren)

    Benötigte Unterlagen:


    • Aktuelles biometrisches Lichtbild

    Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.


    Folgendes ist zu beachten:


    Klasse B96 ist nur eine Fahrerschulung und somit wird keine Prüfung abgelegt.

  • BE

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und deren Kombination die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg übersteigt. Die zG des Anhängers darf bei der Klasse BE 3.500 kg nicht übersteigen.


    Voraussetzung:


    • Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre (begleitetes Fahren) und Vorbesitz der Klasse B.
    • Beginn mit 17 1/2 Jahren oder 16 1/2 Jahren (begleitetes Fahren)

    Benötigte Unterlagen:


    • Aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

    Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.

Straßenverkehrsrechtliche Textsammlungen

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