Krafträder mit unbeschränkter Leistung.
Diese Führerscheinklasse schließt die Klassen A2, A1 und AM ein.
Voraussetzung:
Benötigte Unterlagen:
Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Bei Erteilung der Klasse A1 beginnt schon die Probezeit.
Diese Führerscheinklasse schließt Klasse AM ein.
Voraussetzung:
Benötigte Unterlagen:
Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Diese Führerscheinklasse schließt die Klassen A1 und AM ein.
Voraussetzung:
Benötigte Unterlagen:
Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Voraussetzung:
Benötigte Unterlagen:
Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.
Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.
Voraussetzung:
Benötigte Unterlagen:
Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg und 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Mit der Klasse B darf man mit einem Kraftfahrzeug bis 3.500 kg folgende Anhänger ziehen:
Schließt Klasse AM und L ein.
Voraussetzung:
Benötigte Unterlagen:
Siehe Erklärung bei Klasse B.
Die neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.
Zusätzlich zur regulären Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug sind 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen zu absolvieren. Anschließend findet eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen statt, dass wir dir auf einer entsprechenden Bescheinigung ausstellen.
Mit dieser Führerscheinklasse könnt ihr auch eine vorhandene Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78) in eurem Führerschein durch die Führerscheinstelle austragen lassen. Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
Schließt Klasse AM und L ein.
Voraussetzung:
Benötigte Unterlagen:
Folgendes ist zu beachten:
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen. Bitte sprecht uns bei der Anmeldung darauf an, falls ihr anschließend Interesse an einer Erweiterungsklasse habt. Sonst könnte es passieren, dass ihr bei Klasse B die Schlüsselzahl 197 und bei Klasse BE die Schlüsselzahl 78 erhaltet.
Eintrag der Schlüsselzahl 78
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg und 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Mit der Klasse B darf man mit einem Kraftfahrzeug bis 3.500 kg folgende Anhänger ziehen:
Schließt Klasse AM und L ein.
Voraussetzung:
Benötigte Unterlagen:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und deren Kombination die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg übersteigt, aber nicht 4.250 kg überschreitet.
Voraussetzung:
Benötigte Unterlagen:
Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.
Folgendes ist zu beachten:
Klasse B96 ist nur eine Fahrerschulung und somit wird keine Prüfung abgelegt.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und deren Kombination die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg übersteigt. Die zG des Anhängers darf bei der Klasse BE 3.500 kg nicht übersteigen.
Voraussetzung:
Benötigte Unterlagen:
Die Antragstellung bei der Behörde übernehmen wir für dich.